Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte gelten ausschließlich unsere nachstehen den Bedingungen. Der Käufer erkennt diese durch Erteilen seiner Bestellung an. Liegt dem Auftrag ein Angebot des Verkäufers zugrunde, so werden diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Bestandteil des Vertrages. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden. Durch das Abändern einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, selbst wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen keine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an andere übertragen werden. Diese Bedingungen gelten bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht besonders auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

2. Angebote
Angebote sind stets freibleibend, auch wenn dies nicht besonders vereinbart wird.

3. Aufträge
Aufträge gelten dann erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Erfolgt die Lieferung ohne Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

4. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lieferort ausschl. Verpackung. Porto, Fracht, sonstige Versandspesen, Versicherung. Zoll sowie die Kosten einer etwaigen Rücksendung der Waren oder des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers. Die zwischen Vertragsabschluss und Lieferung etwa eintretende Erhöhung der der Preisberechnung zugrunde liegenden Löhne, Rohstoffe, Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Lasten oder das Inkrafttreten neuer solcher Belastungen berechtigen den Verkäufer zu einer erneuten Festsetzung des im Vertrag ausgewiesenen Preises. Maßgebend für die Berechnung ist die beim Verkäufer festgestellte Stückzahl. Wir Berechnen bei Auftragswerten von unter € 50,00 netto eine Bearbeitungspauschale von € 20,00.

5. Lieferung
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit dem rechtzeitigen Melden der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn das Absenden ohne unser Verschulden unmöglich ist. Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Rohrstoff- und Energiemangel, Unfälle, Transport-, Fabrikations- und Betriebsstörungen, gleichgültig ob im eigenen Betrieb oder bei Lieferanten, berechtigen uns dazu, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Das Nichteinhalten bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder vom Auftrag zurückzutreten. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge ist der Verkäufer berechtigt aber nicht verpflichtet. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Mit der Übergabe anden Frachtführer durch den Verkäufer oder mit dem Melden der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über, auch bei Franko-Lieferung trotz Eigentumsvorbehalt. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserem Ermessen. Sie wird zu den gültigen Preisen berechnet. Abrufaufträge werden mit einer Laufzeit von max. 12 Monaten abgeschlossen. Andernfalls sind wir berechtigt, entweder die Ware zu liefern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Teillieferungen dürfen von Kunden nicht zurückgewiesen werden. Über- und Unterlieferungen bis zu 10 % der bestellten Mengen sind zulässig. Für Rücknahmen von Waren aufgrund von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, berechnen wir für Eingangskontrolle und Vereinnahmung. 20% des berechneten Warenwertes. Gutschriften und Rücknahmen werden nur zur Verrechnung mit Lieferungen erteilt. Sonderausführungen sind von der Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Beanstandungen
Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Warenmängeln oder Abweichungen im Gewicht und Menge bestehen nur bei unverzüglicher Untersuchung der Waren durch den Käufer. Sie können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns sofort nach Feststellung, spätestens aber 8 Tage nach Wareneingang am Empfangsort schriftlich angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht angezeigt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, andernfalls gilt die Ware auch nach Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

7. Mängelhaftung
Der Verkäufer verpflichtet sich, mangelhafte Teile unentgeltlich durch taugliche Teile zu ersetzen. Läßt sich die Ware auch nach wiederholtem Austausch mangelhafter Teile nicht mangelfrei herstellen, ist der Verkäufer berechtigt, anstelle der mangelhaften Ware mangelfreie zu liefern. Die bemängelten Teile sind auf Verlangen dem Verkäufer unentgeltlich zurückzugeben. Sie gehen, soweit sie durch taugliche Teile ersetzt werden, in unser Eigentum über. Lieferung, insbesondere auch Entschädigung für entgangenen Gewinn sowie für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden, Minderungs-, Wandlungs-, Anfechtungs- oder Rücktrittsrechte sind ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle arglistigen Verschweigens des Fehlers. Für mitgelieferte fremde Erzeugnisse haftet der Verkäufer nur bis zur Höhe und in der Art wie seine Lieferanten. Die Rücksendung von Waren bedarf unserer vorherigen Zustimmung und hat frachtfrei zu erfolgen. Für Instandsetzungsarbeiten oder Veränderungen, die vom Käufer oder von Dritten ohne Einverständnis des Verkäufers an den Waren durchgeführt werden, übernehmen wir keine Haftung. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Beim Versand an Dritte ist die Ware vorher zu unter- suchen, andernfalls gilt sie bei Weitergabe als bedingungsgemäß geliefert.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, der bis zur Begleichung aller unserer Forderungen bestehen bleibt. Die Annahme von Wechseln oder Schecks gilt nur zahlungshalber. Der Lieferant verpflichtet sich schuldrechtlich zur Freigabe der ihm zustehenden Sicherungen, deren realisierbarer Wert die zu sichern- den Forderungen um 20% übersteigt. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einem anderen Gegenstand eingebaut, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht, vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart. Werden gelieferte Waren vom Käufer während des Eigentumsvorbehalts weiter veräußert, gilt diese Forderung als an uns abgetreten. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die von uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Zweitkäufern bekannt zu machen und die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegen den Zweitkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben. Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Zweitkäufer nicht sofort bar bezahlt, hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.

9. Zahlung
Zahlungen sind auf Kosten des Käufers innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt, oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkursanmeldung, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsantrag, Wechsel- oder Scheckprotest, Zwangsvollstreckung oder Ausfall eines Bürgen oder sonstige Ereignisse gem. §321 BGB bekannt werden. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen, oder vom Abschluss zurückzutreten. Bei Barzahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto vergütet. Skontoabzug wird nur anerkannt, wenn der Käufer keine älteren Verbindlichkeiten uns gegenüber hat. Eingehende Zahlungen werden, soweit mehrere Forderungen offenstehen, ohne Rücksicht auf Angaben des Käufers grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet. Wechsel aller Art werden nur nach Vereinbarung und unter Vorbehalt angenommen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber und unter Berechnung aller Kosten. Für die rechtzeitige Vorlegung und Weiterberechnung von Wechselprotesten haften wir nicht. Bei Überschreitungen des Zahlungsziels von 30 Tagen tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein, und es müssen Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für Überziehung vergütet werden. Lieferungen erfolgen in diesem Fall ausschließlich gegen Vorkasse oder Nachnahme. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder gegen solche aufzurechnen.

10. Zeichnungen
Von uns erhaltene Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe dürfen vom Empfänger nicht irgendwelchen dritten Personen bekanntgegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu vollem Schadenersatz. Wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, sind überlassene Zeichnungen und Unterlagen vom Empfänger unaufgefordert zurückzugeben.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand u. a.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten ist der Firmensitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist Hattingen, auch dann wenn der Käufer nicht Vollkaufmann ist und wir unsere Rechte im Mahnverfahren geltend machen. Der Kauf- oder Liefervertrag sowie diese Bedingungen bleiben auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren üblichen Teilen verbindlich.